Bundestagswahl: Unterschied zwischen den Versionen

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Bei der Bundestagswahl,
Die '''Bundes·tags·wahl''' ist eine Wahl in [[Deutschland]].


wählt das Volk Vertreter.
Bei der Bundes·tags·wahl werden [[Abgeordnete]] gewählt.


Die Vertreter kommen dann in den Deutschen [[Bundestag]].
Die Abgeordneten kommen dann in den [[Deutscher Bundestag|Bundes·tag]].


Die Vertreter werden alle vier (4) Jahre neu gewählt.
Die Abgeordneten sind die Vertreter vom Volk.
 
Die Abgeordneten werden alle 4 Jahre neu gewählt.




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== Genaue Erklärung ==
== Genaue Erklärung ==


Im [[Grundgesetz]] im Artikel 39 steht,
Die Bundes·tags·wahl soll alle 4 Jahre sein.
 
Das steht im [[Grundgesetz für Deutschland|Grund·gesetz]].
 
Im Artikel 39.


dass der Deutsche Bundestag allevier (4) Jahre neu gewählt wird.


Die Regeln für die Wahl stehen im Wahlgesetz.
Für die Bundes·tags·wahl gibt es Regeln.


In Deutschland dürfen alle Bürger ab 18 Jahren wählen gehen.
Die Regeln stehen im [[Wahlgesetz|Wahl·gesetz]].


Bei jeder demokratischen Wahl gibt es bestimmte [[Wahlgrundsätze]].
Zum Beispiel wer wählen darf.


Das heißt die Wahl soll:
Den Bundes·tag darf wählen wer:


allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim sein.
* die [[Deutschland|deutsche]] [[Staatsangehörigkeit]] hat
* mindestens 18 Jahre alt ist
* im [[Wählerverzeichnis|Wähler·verzeichnis]] steht


Bei jeder [[Demokratie|demokratischen]] Wahl gibt es [[Wahlgrundsätze]].


Jeder Bürger bekommt eine [[Wahlbenachrichtigung]].
Das heißt die Wahl soll
 
* allgemein,
* unmittelbar,
* frei,
* gleich und
* geheim sein.
 
 
Jeder Bürger bekommt eine [[Wahlbenachrichtigung|Wahl·benachrichtigung]].


Das heißt:
Das heißt:


Alle Bürger die im [[Wählerverzeichnis]] stehen,
Man bekommt einen Brief.


bekommen eine Wahlbenachrichtigung.
Wer im [[Wählerverzeichnis]] steht,


bekommt eine Wahl·benachrichtigung.


Mit dieser Wahlbenachrichtigung,  
 
Mit dieser Wahl·benachrichtigung,  


kann man wählen gehen.
kann man wählen gehen.


Oder sich die Unterlagen für die [[Briefwahl]] schicken lassen.
Oder [[Brief·wahl]] machen lassen.




Mit der [[Wahlbenachrichtigung]] geht man am Wahltag ins [[Wahllokal]].
Mit der Wahl·benachrichtigung geht man am Wahl·tag ins [[Wahl·lokal|Wahllokal]].


Dort bekommt man einen Stimmzettel.
Dort bekommt man einen [[Stimmzettel|Stimm·zettel]].


Man hat zwei Stimmen.
Man hat 2 Stimmen.


Eine [[Erststimme]] und eine [[Zweitstimme]].
Eine [[Erststimme|Erst·stimme]] und eine Zweit·stimme.


Das heißt man darf 2 Kreuze machen.


Mit der Erststimme wählt man den [[Direktkandidat]].


Das heißt, man wählt eine Person aus dem eigenen [[Wahlkreis]].
Mit der Erst·stimme wählt man den [[Direktkandidat|Direkt·kandidat]].


In jedem Wahlkreis kommt die Person mit den meisten Stimmen in den Bundestag.
Der Direkt·kandidat ist eine Person.
 
Die Person kommt aus dem [[Wahlkreis|Wahl·kreis]] in dem man wohnt.
 
Aus jedem Wahl·kreis wird eine Person gewählt.
 
Die Person mit den meisten Stimmen darf in den Bundes·tag




Mit der Zweitstimme wählt man eine [[Partei]].
Mit der Zweitstimme wählt man eine [[Partei]].


Die Parteien mit den meisten Stimmen kommen in den Bundestag.
Eine Partei braucht mehr als 5 Prozent der Stimmen.
 
Dann darf sie in den Bundes·tag
 
Das ist die [[Fünfprozentklausel]]
 
 
Parteien die weniger als 5 Prozent der Stimmen haben,
 
kommen nicht in den Bundestag.
 
 


Die Partei mit der Mehrheit, wird zur Regierungspartei.
Die Partei mit der Mehrheit, wird zur Regierungspartei.
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Parteien die weniger als fünf (5) Prozent der Stimmen haben,


kommen nicht in den Bundestag.
Die [[Bundeskanzlerin|Bundes·kanzlerin]] wird nicht bei der Bundes·tags·wahl gewählt.


Das ist die [[Fünfprozentklausel]]
Der Bundes·tag wählt die Bundes·kanzlerin.
 
 
Die Bundeskanzlerin oder
 
der Bundeskanzler wird nicht bei der Bundestagswahl gewählt.


Die Bundeskanzlerin oder
Das heißt die Mitglieder im Bundes·tag wählen die Bundes·kanzlerin.
 
der Bundeskanzler wird vom Bundestag gewählt.


Vor der Bundestagswahl sagen die Parteien,
Vor der Bundestagswahl sagen die Parteien,
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[[Kategorie:ohne Kategorie]]
[[Kategorie:Politik]]
 
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Aktuelle Version vom 12. Oktober 2023, 13:26 Uhr

Die Bundes·tags·wahl ist eine Wahl in Deutschland.

Bei der Bundes·tags·wahl werden Abgeordnete gewählt.

Die Abgeordneten kommen dann in den Bundes·tag.

Die Abgeordneten sind die Vertreter vom Volk.

Die Abgeordneten werden alle 4 Jahre neu gewählt.



Gleiche Wörter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wahl zum Bundestag


Genaue Erklärung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Bundes·tags·wahl soll alle 4 Jahre sein.

Das steht im Grund·gesetz.

Im Artikel 39.


Für die Bundes·tags·wahl gibt es Regeln.

Die Regeln stehen im Wahl·gesetz.

Zum Beispiel wer wählen darf.

Den Bundes·tag darf wählen wer:

Bei jeder demokratischen Wahl gibt es Wahlgrundsätze.

Das heißt die Wahl soll

  • allgemein,
  • unmittelbar,
  • frei,
  • gleich und
  • geheim sein.


Jeder Bürger bekommt eine Wahl·benachrichtigung.

Das heißt:

Man bekommt einen Brief.

Wer im Wählerverzeichnis steht,

bekommt eine Wahl·benachrichtigung.


Mit dieser Wahl·benachrichtigung,

kann man wählen gehen.

Oder Brief·wahl machen lassen.


Mit der Wahl·benachrichtigung geht man am Wahl·tag ins Wahllokal.

Dort bekommt man einen Stimm·zettel.

Man hat 2 Stimmen.

Eine Erst·stimme und eine Zweit·stimme.

Das heißt man darf 2 Kreuze machen.


Mit der Erst·stimme wählt man den Direkt·kandidat.

Der Direkt·kandidat ist eine Person.

Die Person kommt aus dem Wahl·kreis in dem man wohnt.

Aus jedem Wahl·kreis wird eine Person gewählt.

Die Person mit den meisten Stimmen darf in den Bundes·tag


Mit der Zweitstimme wählt man eine Partei.

Eine Partei braucht mehr als 5 Prozent der Stimmen.

Dann darf sie in den Bundes·tag

Das ist die Fünfprozentklausel


Parteien die weniger als 5 Prozent der Stimmen haben,

kommen nicht in den Bundestag.


Die Partei mit der Mehrheit, wird zur Regierungspartei.

Manchmal reichen die Stimmen einer Partei nicht.

Dann tun sich mehrere Parteien zusammen.

Dazu sagt man Koalition.


Die Bundes·kanzlerin wird nicht bei der Bundes·tags·wahl gewählt.

Der Bundes·tag wählt die Bundes·kanzlerin.

Das heißt die Mitglieder im Bundes·tag wählen die Bundes·kanzlerin.

Vor der Bundestagswahl sagen die Parteien,

wer ihr Kanzlerkandidat ist.

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