Führungszeugnis: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 22. November 2018, 19:15 Uhr
Ein Führungs·zeugnis ist ein grünes Blatt Papier.
Das Führungs·zeugnis ist immer für eine Person.
Im Führungs·zeugnis steht ob die Person schon einmal verurteilt worden ist.
Gleiche Wörter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
polizeiliches Führungs·zeugnis
Genaue Erklärung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Wer eine Straf·tat macht, kommt vor das Gericht.
Dann bekommt man von Gericht eine Strafe.
Zum Beispiel eine Geld·strafe.
Oder man muss in das Gefängnis.
Das Bundesamt für Justiz speichert alle Strafen.
Die Strafen werden im Bundes·zentral·register gespeichert.
Die Strafen werden dann in das Führungs·zeugnis geschrieben.
Manche Strafen werden nicht in das Führungs·zeugnis geschrieben.
Zum Beispiel Geld·strafen die kleiner als 90 Tages·sätze sind.
Nach einer bestimmten Zeit werden die Strafen im Bundes·zentral·register gelöscht.
Für manche Berufe braucht man ein Führungs·zeugnis.
Dann kann man ein Führungs·zeugnis beantragen.
Das macht man beim Rat·haus oder Bürger·amt.
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