Geschäftsfähigkeit: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Meluna (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Meluna (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Wer '''geschäftsfähig''' ist, kann Rechtsgeschäfte '''voll''' gültig abschließen. | Wer '''geschäftsfähig''' ist, kann Rechtsgeschäfte '''voll''' gültig abschließen. | ||
Zeile 25: | Zeile 23: | ||
- [[Unbeschränkte Geschäftsfähigkeit]] | - [[Unbeschränkte Geschäftsfähigkeit]] | ||
{{Vorlage:Textprüfen}} | |||
Version vom 12. Dezember 2018, 13:48 Uhr
Wer geschäftsfähig ist, kann Rechtsgeschäfte voll gültig abschließen.
Gleiche Wörter
Geschäftsfähig
Genaue Erklärung
Wer geschäftsfähig ist,
steht im BGB.
Das ist das Bürgerliche Gesetzbuch.
Es gibt 3 Stufen der Geschäftsfähigkeit:
- Beschränkte Geschäftsfähigkeit
- Unbeschränkte Geschäftsfähigkeit
|