Bearbeiten von „Behindertenbeauftragter

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#REDIRECT [[Behindertenbeauftragter der Bundesregierung]]
__NOTOC__
Seit dem 1. Mai 2002 gibt es das [[Behindertengleichstellungsgesetz]].
 
In diesem [[Gesetz (Politik)|Gesetz]] steht, dass es bei der [[Bundesregierung]] eine Person geben soll.
 
Diese Person soll sich besonders um die Angelegenheiten von Menschen mit Behinderung kümmern.
 
Das ist der '''Behindertenbeauftragter''' der Bundesregierung.
 
 
Seit dem 24. November 2005 ist Frau [[Karin Evers-Meyer]] die Behindertenbeauftragte.
 
 
[[Bild:Karin-Evers-Meyer.jpg||220px|Auf dem Bild ist die Behindertenbeauftragte Karin Evers-Meyer zu sehen]]
 
 
== Gleiche Wörter ==
 
Helfer für Menschen mit Behinderung
 
 
== Genaue Erklärung ==
 
Die Beauftragte soll dafür sorgen, dass es den behinderten Menschen nicht schlechter geht als anderen.
 
Weil sie das nicht allein schaffen kann, hat sie noch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ihr helfen.
 
 
In der Bundesregierung und im [[Bundestag]] sagt sie, was für behinderte Menschen wichtig ist.
 
Zum Beispiel neue Gesetze.
 
 
Sie hat ein Recht dazu sich einzumischen.
 
Aber manchmal muss sie auch den behinderten Menschen sagen, dass der [[Staat]] leider nicht alle ihre Wünsche erfüllen kann.
 
Denn der Staat muss ja auch für nichtbehinderte Menschen etwas tun.
 
 
Bei der Bundesregierung ist die Behindertenbeauftragte die Person, an die sich die behinderten Menschen und die [[Behindertenverbände]] wenden können, wenn sie Probleme haben.
 
 
Jedes [[Bundesministerium]] muss sich aber auch selbst um behinderte Menschen kümmern.
 
Das nimmt ihm die Beauftragte nicht ab.
 
 
Die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung nutzt alle Möglichkeiten zu erklären, was für behinderte Menschen wichtig ist.
 
Sie nutzt die Möglichkeiten im [[Internet]], im Fernsehen, im [[Radio]], in den Zeitungen und bei Veranstaltungen.
 
 
 
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default [[Diskussion:Behindertenbeauftragter|Hier können sie einen Kommentar zu diesem Wort schreiben]]
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[[Kategorie:Politik]]
[[Kategorie:Behinderung]]
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