Bearbeiten von „Volljährig“
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'''Volljährig''' wird in Deutschland ein Mensch genannt, der das 18. Lebensjahr erreicht hat. | '''Volljährig''' wird in Deutschland ein Mensch genannt,der das 18. Lebensjahr erreicht hat. | ||
In der Regel ist ein Mensch | In der Regel ist ein Mensch der die '''Volljährigkeit''' erreicht hat auch voll geschäftsfähig. | ||
Das bedeutet, er ist für alle seine Geschäfte selbst verantwortlich. | Das bedeutet, er ist für alle seine Geschäfte selbst verantwortlich. | ||
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[[Kategorie:Recht und Gesetz]] | [[Kategorie:Recht und Gesetz]] | ||
[[Kategorie:Selbstbestimmung]] | [[Kategorie:Selbstbestimmung]] | ||