Bearbeiten von „Bestellerprinzip“
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Das Gesetz gibt es in [[Deutschland]]. | Das Gesetz gibt es in [[Deutschland]]. | ||
Darin steht wer einen [[Immobilienmakler| | Darin steht wer einen [[Immobilienmakler|Immobilie·nmakler]] bezahlen muss. | ||
Bezahlen muss: die Person, die den Immobilien·makler einen Arbeits·auftrag gibt. | Bezahlen muss: die Person, die den Immobilien·makler einen Arbeits·auftrag gibt. |