Zugänglichmachungsverordnung: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 17. Januar 2015, 22:12 Uhr
Die Zugänglichmachungsverordnung ist ein Gesetz.
Das kurze Wort dafür ist ZMV.
Die ZMV gehört zum Gerichts-verfassungs-gesetz.
In der ZMV steht:
Blinde Menschen müssen die Texte bei einem Gerichts·verfahren lesen können.
Das heißt:
Sie müssen Hilfe bekommen, um Informationen zu lesen.
Zum Beispiel durch: Blinden·schrift.
Gleiche Wörter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Verordnung zur barrierefreien Zugänglichmachung von Dokumenten für blinde und sehbehinderte Personen im gerichtlichen Verfahren
ZMV (Abkürzung)
Genaue Erklärung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Jeder soll Texte bei einem Gerichts·verfahren benutzen können.
Manche Menschen benutzen Hilfsmittel um Texte zu lesen.
Zum Beispiel: Menschen die schlecht sehen oder blind sind.
In der Verordnung steht,
die Person kann sich aussuchen wie die Texte sein sollen.
Zum Beispiel:
- Text mit sehr große Schrift
- Text in Blinden·schrift
- Text zum anhören
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