Vorsorgevollmacht: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 16. Januar 2019, 18:12 Uhr
Eine Vorsorge·vollmacht ist ein Schriftstück.
Da steht drauf, dass jemand Dinge machen soll, die ich nicht kann.
Beispiele sind:
Ich kann nicht lesen.
Ich erlaube einem Freund Briefe für mich zu beantworten.
Ich bekomme beim Arzt nicht alles mit.
Ich erlaube meinen Eltern mit meinem Arzt zu reden.
Ich kann nicht zur Bank gehen.
Ich erlaube meiner Frau Geld von der Bank zu holen.
Ich verstehe die Amtssprache schlecht.
Ich erlaube meinem Onkel für mich zum Amt zu gehen.
Was ich erlaube steht auf der Vorsorgevollmacht.
Auf der Vorsorge·vollmacht stehen:
Der Name von dem der was für mich tun soll
Das ist der Bevollmächtigte. Und:
Der Name von dem der sagt was gemacht werden soll.
Das ist der Vollmachtgeber.
Beispiel:
Ich erlaube meinem Onkel für mich zur Bank zu gehen.
Mein Onkel ist der Bevollmächtigte.
Ich bin der Vollmachtgeber.
Der Bevollmächtigte kann die Vorsorge·vollmacht mitnehmen.
Dann wissen die Leute:
Der macht das, weil ich es ihm erlaubt habe.
Gleiche Wörter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Genaue Erklärung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
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