Volljährig: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 18. Dezember 2014, 14:41 Uhr

Volljährig wird in Deutschland ein Mensch genannt, der das 18. Lebensjahr erreicht hat.

In der Regel ist ein Mensch, der die Volljährigkeit erreicht hat, auch voll geschäftsfähig.

Das bedeutet, er ist für alle seine Geschäfte selbst verantwortlich.

Eine Ausnahme sind Menschen, denen die Geschäftsfähigkeit in Teilbereichen oder ganz entzogen worden ist.

Dies kann aber nur durch einen entsprechenden Antrag beim Vormundschaftsgericht geschehen.

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