Vertrauensperson: Unterschied zwischen den Versionen
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Wir brauchen eine Person, die uns bei der Arbeit hilft. | Wir brauchen eine Person, die uns bei der Arbeit hilft. | ||
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Die Vertrauens·person hat | Die Vertrauens·person hat [[Verschwiegenheitspflicht|Schweige·pflicht]]. | ||
Aktuelle Version vom 6. Juni 2019, 08:37 Uhr
Eine Vertrauens·person ist ein Mensch.
Auf diesen Mensch kann ich mich verlassen.
Er hilft mir bei Problemen.
Von ihm bekomme ich Hilfe.
Gleiche Wörter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Vertrauensmann
Genaue Erklärung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
In einer Wohn·einrichtung gibt es Vertrauens·personen.
Und in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung.
Der Bewohner·beirat oder der Werkstatt·rat kann sagen:
Wir brauchen eine Person, die uns bei der Arbeit hilft.
Der Bewohner·beirat und der Werkstatt·rat kann sich die Vertrauens·person selber aussuchen.
Die Vertrauens·person darf nicht über die Arbeit des Beirats bestimmen.
Die Vertrauens·person kann ein Mitarbeiter sein.
Es kann auch jemand von außen sein.
Die Vertrauens·person muss gut arbeiten können.
Dafür muss die Wohn·einrichtung oder die Werkstatt·leitung sorgen.
Die Vertrauens·person hat Schweige·pflicht.
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