Umgangssprache: Unterschied zwischen den Versionen

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Erklärung in Umgangssprache
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...dass Sie rechtmäßig im Geltungsbereich des deutschen Schwerbehindertenrechts wohnen oder gewöhnlich aufhalten oder einer Beschäftigung (gem. §73 SGB IX) nachgehen.


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Version vom 3. April 2017, 08:52 Uhr


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