Bearbeiten von „UN-Behinderten-Konvention“
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Eine Konvention ist eine Übereinkunft. | Eine Konvention ist eine Übereinkunft. | ||
Die [[UNO]] hat einen | Die [[UNO]] hat einen Vertrag gemacht. | ||
Mehrere Länder haben den Vertrag unterschrieben. | Mehrere Länder haben den Vertrag unterschrieben. | ||
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UN-Konvention über Rechte von Menschen mit Behinderungen | UN-Konvention über Rechte von Menschen mit Behinderungen | ||
UN | UN Behindertenrechtskonvention | ||
UN-Behindertenrechtskonvention | |||
Übereinkommen über Rechte von Behinderten | Übereinkommen über Rechte von Behinderten | ||
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UN-BRK | UN-BRK | ||
Behindertenrechtskonvention | |||
UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen | UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen | ||
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In der Konvention steht zum Beispiel: | In der Konvention steht zum Beispiel: | ||
- Menschen mit Behinderung sollen überall mitmachen können | |||
- Deshalb soll es keine [[Barrieren]] geben | |||
- Menschen mit Behinderung sollen die gleichen Rechte haben, wie alle anderen Menschen auch | |||
Deutschland hat die UN-Konvention auch unterschrieben. | |||
Das heißt: Deutschland muss sich an den Vertrag halten. | Das heißt: Deutschland muss sich an den Vertrag halten. | ||
Zeile 66: | Zeile 69: | ||
[[Kategorie:Politik]] | [[Kategorie:Politik]] | ||
[[Kategorie:Recht und Gesetz]] | [[Kategorie:Recht und Gesetz]] | ||
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