Landtagswahl: Unterschied zwischen den Versionen

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Alle Menschen sollen bei den Wahlen mitmachen können!
Bei einer '''Landtagswahl''' wird das [[Landesparlament|Landes·parlament]] gewählt.
 
Jedes [[Bundesland|Bundes·land]] in Deutschland hat ein eigenes Landes·parlament.
 
Im Landes·parlament besprechen und machen die [[Politiker]] [[Gesetze]].
 
 
Alle 5 Jahre wählen die Bürger das Landes·parlament.
 
Im Bundes·land [[Bremen]] wählen die Bürger alle 4 Jahre.
 
 
Jeder Bürger kann einen Politiker aus dem eigenen Ort wählen.
 
Und jeder Bürger kann eine politische Partei wählen.
 
 
Jeder der 18 Jahre alt ist darf mit·wählen.
 
Das heißt,
 
jeder der [[volljährig]] ist darf wählen.
 
 
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== Gleiche Wörter ==
 
Landesparlament Wahlen
 
Landtag Wahlen in Deutschland
 
Landtagswahlen
 
 
== Genaue Erklärung ==
 
In Deutschland gibt es 16 Bundes·länder.
 
Und es gibt 16 Landes·parlamente.
 
 
Die Politiker vom Landes·parlament vertreten die Bürger von einem Bundes·land.
 
Die müssen viele Dinge entscheiden.
 
Zum Beispiel die [[Gesetz|Regeln für das Zusammen·leben]].
 
 
Das Landes·parlament muss auch die Arbeit von der [[Landesregierung in Deutschland|Landes·regierung]] prüfen.
 
Beim Prüfen stellen sie Fragen über die Arbeit von der Landes·regierung.
 
 
In manchen Bundes·ländern ist das Wahl·alter 16 Jahre.
 
Zum Beispiel in:
 
* [[Brandenburg]]
* [[Bremen]]
* [[Hamburg]]
* [[Schleswig-Holstein]]
 
Hier dürfen alle wählen die 16 Jahre alt sind.
 
Sie haben das [[aktives Wahlrecht|aktive Wahl·recht]].
 
Sie haben <u>kein</u> [[passives Wahlrecht|passives Wahl·recht]].
 
 
 
Alle Menschen sollen bei den Wahlen mitmachen können.


Aber für viele Menschen sind die Wahl-Unterlagen zu schwierig.  
Aber für viele Menschen sind die Wahl-Unterlagen zu schwierig.  
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In dem Land Bremen ist das nicht so.
Manche Länder haben Stimm-Zettel in [[Leichter Sprache]] geschrieben.
 
Dort sind die Stimm-Zettel in Leichter Sprache geschrieben.


Und auf den Stimm-Zetteln sind bunte Bilder von den Partei-Zeichen.
Und auf den Stimm-Zetteln sind bunte Bilder von den Partei-Zeichen.
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Damit können viel mehr Menschen bei den Wahlen mitmachen.
Damit können mehr Menschen bei den Wahlen mitmachen.


Das soll auch in Bayern so gemacht werden!  
Das soll auch in Bayern so gemacht werden!  
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Version vom 13. März 2016, 12:37 Uhr

Bei einer Landtagswahl wird das Landes·parlament gewählt.

Jedes Bundes·land in Deutschland hat ein eigenes Landes·parlament.

Im Landes·parlament besprechen und machen die Politiker Gesetze.


Alle 5 Jahre wählen die Bürger das Landes·parlament.

Im Bundes·land Bremen wählen die Bürger alle 4 Jahre.


Jeder Bürger kann einen Politiker aus dem eigenen Ort wählen.

Und jeder Bürger kann eine politische Partei wählen.


Jeder der 18 Jahre alt ist darf mit·wählen.

Das heißt,

jeder der volljährig ist darf wählen.


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Gleiche Wörter

Landesparlament Wahlen

Landtag Wahlen in Deutschland

Landtagswahlen


Genaue Erklärung

In Deutschland gibt es 16 Bundes·länder.

Und es gibt 16 Landes·parlamente.


Die Politiker vom Landes·parlament vertreten die Bürger von einem Bundes·land.

Die müssen viele Dinge entscheiden.

Zum Beispiel die Regeln für das Zusammen·leben.


Das Landes·parlament muss auch die Arbeit von der Landes·regierung prüfen.

Beim Prüfen stellen sie Fragen über die Arbeit von der Landes·regierung.


In manchen Bundes·ländern ist das Wahl·alter 16 Jahre.

Zum Beispiel in:

Hier dürfen alle wählen die 16 Jahre alt sind.

Sie haben das aktive Wahl·recht.

Sie haben kein passives Wahl·recht.


Alle Menschen sollen bei den Wahlen mitmachen können.

Aber für viele Menschen sind die Wahl-Unterlagen zu schwierig.

Sie verstehen nicht: wie sie wählen müssen.

Denn die Stimm-Zettel sind in sehr schwerer Sprache geschrieben.


Manche Länder haben Stimm-Zettel in Leichter Sprache geschrieben.

Und auf den Stimm-Zetteln sind bunte Bilder von den Partei-Zeichen.

Damit man die Parteien einfach erkennen und gut unterscheiden kann.


Damit können mehr Menschen bei den Wahlen mitmachen.

Das soll auch in Bayern so gemacht werden!

Die Fraktion von den GRÜNEN fordert die Bayerische Staats-Regierung auf:

die rechtlichen Regeln zu ändern.

Damit es Wahl-Unterlagen in Leichter Sprache gibt.

Hier geht es zum Antrag der Grünen in Bayern: http://katharina-schulze.de/wp-content/uploads/2016/01/Leichte-Sprache-Wahlunterlagen-Antrag-17-9100-Bayerischer-Landtag.pdf

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