Landesparlament: Unterschied zwischen den Versionen

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Im '''Landesparlament''' arbeiten Politiker.  
Im '''Landes·parlament''' arbeiten Politiker.  


Das kurze Wort für Landes·parlament ist Land·tag.  
Das kurze Wort für Landes·parlament ist Land·tag.  


Jedes [[Bundesland|Bundes·land]] in Deutschland hat einen Land·tag.  
Jedes [[Bundesland|Bundes·land]] in [[Deutschland]] hat einen Land·tag.  




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Das heißt,
Das heißt,


die Politiker besprechen und beschließen [[Gesetze]].  
sie machen Gesetze.
 
Die [[Politiker]] besprechen und beschließen [[Gesetze]].  




Der Land·tag bestimmt wofür das Bundes·land Geld bezahlt.  
Der Land·tag bestimmt wofür das Bundes·land Geld bezahlt.  
Dafür machen sie einen [[Haushaltsplan|Haushalts·plan]].




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Landes·parlament
Landes·parlament
Landtag


Landtag in Deutschland
Landtag in Deutschland
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== Genaue Erklärung ==
== Genaue Erklärung ==


Die Politiker im Land·tag nennt man Abgeordnete.  
Die Politiker im Land·tag heißen Abgeordnete.  


Der Chef von den Abgeordneten ist der [[Ministerpräsident|Minister·präsident]].  
Die Abgeordneten gehören zu verschiedenen [[Partei|Parteien]].
 
Die Abgeordneten einer Partei machen Gruppen.
 
Diese Gruppen heißen [[Fraktion (Politik)|Fraktionen]].
 
Der [[Chef]] von den Abgeordneten ist der [[Ministerpräsident|Minister·präsident]].  




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Beim Prüfen stellen sie Fragen über die Arbeit von der Landes·regierung.
Beim Prüfen stellen sie Fragen über die Arbeit von der Landes·regierung.




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Im Bundes·land [[Bremen]] wählen die Bürger alle 4 Jahre.  
Im Bundes·land [[Bremen]] wählen die Bürger alle 4 Jahre.  
Jeder Bürger kann einen Politiker aus dem eigenen Ort wählen.
Und jeder Bürger kann eine politische Partei wählen.




Jeder der 18 Jahre alt ist darf mit·wählen.  
Jeder der 18 Jahre alt ist darf mit·wählen.  


Jeder Bürger kann einen Politiker aus dem eigenen Ort wählen.  
Das heißt,
 
jeder der [[volljährig]] ist darf wählen.
 
In manchen Bundes·ländern gibt es andere Regeln für das Wahl·alter.
 
Zum Beispiel in:
 
* [[Brandenburg]]
* [[Bremen]]
* [[Hamburg]]
* [[Schleswig-Holstein]]
 
Hier dürfen alle wählen die 16 Jahre alt sind.
 
Sie haben das [[aktives Wahlrecht|aktive Wahl·recht]].
 
Sie haben <u>kein</u> [[passives Wahlrecht|passives Wahl·recht]].
 
Das heißt,
 
man kann 16 Jährige <u>nicht</u>  wählen.
 
Erst mit 18 Jahren hat man das passive Wahl·recht.
 
Erst dann kann man in den Land·tag gewählt werden.
 
Eine Ausnahme gibt es.
 
Im Bundes·land [[Hessen]].
 
Dort hat man erst mit 21 Jahren das passive Wahl·recht.
 
 
 
 
 


Und jeder Bürger kann eine politische Partei wählen.





Version vom 27. Dezember 2015, 10:18 Uhr

Im Landes·parlament arbeiten Politiker.

Das kurze Wort für Landes·parlament ist Land·tag.

Jedes Bundes·land in Deutschland hat einen Land·tag.


Eine wichtige Aufgabe vom Land·tag ist die Gesetz·gebung.

Das heißt,

sie machen Gesetze.

Die Politiker besprechen und beschließen Gesetze.


Der Land·tag bestimmt wofür das Bundes·land Geld bezahlt.

Dafür machen sie einen Haushalts·plan.


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Gleiche Wörter

Landes·parlament

Landtag

Landtag in Deutschland

Land·tag


Genaue Erklärung

Die Politiker im Land·tag heißen Abgeordnete.

Die Abgeordneten gehören zu verschiedenen Parteien.

Die Abgeordneten einer Partei machen Gruppen.

Diese Gruppen heißen Fraktionen.

Der Chef von den Abgeordneten ist der Minister·präsident.


Die Abgeordneten im Land·tag arbeiten für ein Bundes·land.

In Deutschland gibt es 16 Bundes·länder.

Und es gibt 16 Land·tage.

Die Abgeordneten vertreten die Bürger von einem Bundes·land.

Die müssen viele Dinge entscheiden.

Zum Beispiel die Regeln für das Zusammen·leben.


Der Land·tag muss auch die Arbeit von der Landes·regierung prüfen.

Beim Prüfen stellen sie Fragen über die Arbeit von der Landes·regierung.


Alle 5 Jahre wählen die Bürger den Land·tag.

Im Bundes·land Bremen wählen die Bürger alle 4 Jahre.


Jeder Bürger kann einen Politiker aus dem eigenen Ort wählen.

Und jeder Bürger kann eine politische Partei wählen.


Jeder der 18 Jahre alt ist darf mit·wählen.

Das heißt,

jeder der volljährig ist darf wählen.

In manchen Bundes·ländern gibt es andere Regeln für das Wahl·alter.

Zum Beispiel in:

Hier dürfen alle wählen die 16 Jahre alt sind.

Sie haben das aktive Wahl·recht.

Sie haben kein passives Wahl·recht.

Das heißt,

man kann 16 Jährige nicht wählen.

Erst mit 18 Jahren hat man das passive Wahl·recht.

Erst dann kann man in den Land·tag gewählt werden.

Eine Ausnahme gibt es.

Im Bundes·land Hessen.

Dort hat man erst mit 21 Jahren das passive Wahl·recht.

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