Geschäftsfähigkeit

Aus Hurraki - Wörterbuch für Leichte Sprache
Version vom 16. Januar 2019, 12:30 Uhr von Valentin (Diskussion | Beiträge) (Versuch es besser zu erklären. Die genaue erklärung ist noch sehr schwer und verwirrend)
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Wenn man geschäftsfähig ist, kann Rechtsgeschäfte voll gültig abschließen.

Das heißt man kann ohne eine andere Person handeln.

Zum Beispiel kann man einen Vertrag vereinbaren.

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Genaue Erklärung

Es gibt 3 Stufen der Geschäftsfähigkeit:

1. Geschäftsunfähigkeit - Wer geschäftsunfähig ist, kann keine gültigen Rechtsgeschäfte abschließen, - Bsp.: Wenn ein 5-jähriger sich ein Lego Set kauft, dann ist dieser Kaufvertrag ungültig. - Ausnahme: Sollten die Eltern das Geschäft informieren , dass der 5-jährige einen Botengang erledigt , dann ist der Kaufvertrag des 5-jährigen gültig.

2. Beschränkte Geschäftsfähigkeit -Beschränkt geschäftsfähig sind Personen von 7–17 Jahren. Das bedeutet, dass deren Kaufverträge schwebend unwirksam sind: Diese Kaufverträge sind ohne die Zustimmung Erziehungsberechtigten nicht möglich.

Ausnahmen sind:

a) Der sogenannte Taschengeld Paragraph; b) Rechtsgeschäfte, die nur einen rechtlichen Vorteil bringen ( z.B. Geldgeschenke); c) Rechtsgeschäfte im Rahmen eines Arbeitsvertrags.

3. Unbeschränkte Geschäftsfähigkeit

Unbeschränkt geschäftsfähig sind Personen ab 18 Jahren. Diese Personen können Verträge alleine vollgültig abschließen.

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