Diskussion:Gebührenbescheid: Unterschied zwischen den Versionen

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Hier bin ich mir unsicher, ob es sinnvoll ist die Wörter direkt und kurz zu erklären oder eine eigene Seite anzulegen.
Hier bin ich mir unsicher, ob es sinnvoll ist die Wörter direkt und kurz zu erklären oder eine eigene Seite anzulegen.
: Da die aufgelisteten Wörter nicht nur in einem Gebürhenbescheid vorkommen müssen, tendiere ich dazu, jeweils eigene Seiten dafür anzulegen.
: Zum Thema selbst. Vielleicht kann man noch den Unterschied zwischen Gebühr und Steuer in den Artikel reinbringen.
: Zum Satz "Wenn du verstehen möchtest ob das stimmt was darin steht, frage jemanden der schwere Sprache versteht und dem du vertrauen kannst. " Meines Wissens nach, kann man in Deutschland von der Behörde verlangen Bescheide in Leichter Sprache augehändigt zu bekommen. Wo genau das steht, müsste ich noch mal bei Gelegenheit nachschauen. --[[Benutzer:Meluna|Meluna]] ([[Benutzer Diskussion:Meluna|Diskussion]]) 17:37, 23. Jan. 2019 (CET)

Version vom 23. Januar 2019, 18:37 Uhr

Ich habe begonnen im Gebührenbescheid eine Liste der vorkommenden Wörter anzulegen.

Hier bin ich mir unsicher, ob es sinnvoll ist die Wörter direkt und kurz zu erklären oder eine eigene Seite anzulegen.

Da die aufgelisteten Wörter nicht nur in einem Gebürhenbescheid vorkommen müssen, tendiere ich dazu, jeweils eigene Seiten dafür anzulegen.
Zum Thema selbst. Vielleicht kann man noch den Unterschied zwischen Gebühr und Steuer in den Artikel reinbringen.
Zum Satz "Wenn du verstehen möchtest ob das stimmt was darin steht, frage jemanden der schwere Sprache versteht und dem du vertrauen kannst. " Meines Wissens nach, kann man in Deutschland von der Behörde verlangen Bescheide in Leichter Sprache augehändigt zu bekommen. Wo genau das steht, müsste ich noch mal bei Gelegenheit nachschauen. --Meluna (Diskussion) 17:37, 23. Jan. 2019 (CET)