Buchführung: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Gestezt ist das [https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__238.html (§ 238 HGB)].
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Aktuelle Version vom 3. Februar 2019, 20:01 Uhr

Die Buchführung listet alle finanziellen Aktivitäten eines Unternehmens auf.


Zu dieser Auflistung sind alle Unternehmer gesetzlich verpflichtet.


Diese Verpflichtung wird durch ein Gesetz bestimmt.


Das Gestezt ist das (§ 238 HGB).


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Gleiche Wörter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Genaue Erklärung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Buchführung wird von Unternehmen genutzt.


Die Unternehmen kontrollieren damit Einnahmen und Ausgaben.


Die Buchführung wird von Behörden gebraucht.


Behörden vermeiden damit Steuer·hinter·ziehung.


Die Buchführung existiert schon sehr lange.


Die Buchführung wurde im Mittelalter von Luca Pacioli systematisiert


Die Buchhaltung findet bis heute Verwendung.

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