Bildungsauftrag: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 29. Juli 2023, 14:54 Uhr
Bildungs·auftrag ist in Gesetzen festgelegt.
Im Staat hat jeder seine Aufgabe.
Und der Staat sorgt für die Bildung.
Dabei helfen die Länder.
Und die Kreise.
Und die Kommunen.
Gleiche Wörter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Genaue Erklärung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Der Bildungs·auftrag gilt für:
- Schulen
- Universitäten
- Radiosender
- Fernsehsender
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