Bewohnerbeirat: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein Bewohnerbeirat vertritt die Bewohner in Betreuungseinrichtungen
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In einem großen Haus können natürlich nicht alle mitreden.
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Aktuelle Version vom 21. August 2012, 15:16 Uhr

Ein Bewohnerbeirat vertritt die Bewohner in Betreuungseinrichtungen



Gleiche Wörter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Heimbeirat


Genaue Erklärung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Bewohner von Betreuungseinrichtungen (Heimen) sollen in ihrem Haus mitbestimmen und mitwirken können.

In einem großen Haus können natürlich nicht alle mitreden.

Darum schreibt das Wohn- und Teilhabegesetz in Nordrhein-Westfalen vor, dass die Bewohner Menschen wählen die für sie sprechen.

Das ist der Bewohnerbeirat.