Bewohnerbeirat: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 21. August 2012, 15:16 Uhr
Ein Bewohnerbeirat vertritt die Bewohner in Betreuungseinrichtungen
Gleiche Wörter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Heimbeirat
Genaue Erklärung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Die Bewohner von Betreuungseinrichtungen (Heimen) sollen in ihrem Haus mitbestimmen und mitwirken können.
In einem großen Haus können natürlich nicht alle mitreden.
Darum schreibt das Wohn- und Teilhabegesetz in Nordrhein-Westfalen vor, dass die Bewohner Menschen wählen die für sie sprechen.
Das ist der Bewohnerbeirat.