Berufsgenossenschaft: Unterschied zwischen den Versionen

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In Deutschland gibt es für alle Arbeit-Nehmer Pflicht-Versicherungen.
In [[Deutschland]] gibt es für alle Arbeiter eine Pflicht·versicherung.


Eine Pflicht-Versicherung ist die Unfall-Versicherung.  
Eine Pflicht·versicherung ist die Unfall·versicherung.  


Für diese Versicherung gibt es ein Amt,
die sich nur um Unfälle am Arbeits-Platz kümmert.


Diese Amt heißt: Berufs-Genossenschaft.
Für diese Versicherung gibt es ein Amt.


Die Berufs-Genossenschaft:
Das Amt kümmert sich um Unfälle am Arbeits·platz.


- hilft den Firmen dabei Unfälle zu verhüten.  
Dieses Amt heißt: Berufs·genossenschaft.


- hilft Arbeit-Nehmern nach einem Arbeits-Unfall wieder gesund zu werden.


- prüft, ob Firmen sich an wichtige Regeln halten.  
Die Berufs·genossenschaft hat verschiedene Aufgaben.


- hilft, damit Arbeit-Nehmer wegen der Arbeit nicht krank werden.
Zum Beispiel:
 
* sie hilft den Firmen, damit es weniger Unfälle gibt
 
* sie hilft Arbeitern nach einem [[Arbeitsunfall|Arbeits·unfall]]. Damit sie wieder gesund zu werden.
 
* sie schaut ob sich die Firmen an die Regeln halten
 
* sie hilft Arbeitern, damit sie nicht krank werden.

Version vom 9. März 2016, 22:42 Uhr

In Deutschland gibt es für alle Arbeiter eine Pflicht·versicherung.

Eine Pflicht·versicherung ist die Unfall·versicherung.


Für diese Versicherung gibt es ein Amt.

Das Amt kümmert sich um Unfälle am Arbeits·platz.

Dieses Amt heißt: Berufs·genossenschaft.


Die Berufs·genossenschaft hat verschiedene Aufgaben.

Zum Beispiel:

  • sie hilft den Firmen, damit es weniger Unfälle gibt
  • sie hilft Arbeitern nach einem Arbeits·unfall. Damit sie wieder gesund zu werden.
  • sie schaut ob sich die Firmen an die Regeln halten
  • sie hilft Arbeitern, damit sie nicht krank werden.