Behindertengleichstellungsgesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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Bei Behörden ist [[Gebärdensprache|Gebärden·sprache]] eine anerkannte [[Amtssprache|Amts·sprache]]
Bei Behörden ist [[Gebärdensprache|Gebärden·sprache]] eine anerkannte [[Amtssprache|Amts·sprache]].


Das heißt: Gehörlose Menschen haben ein Recht auf einen Dolmetscher.
Das heißt: Gehörlose Menschen haben ein Recht auf einen Dolmetscher.

Version vom 2. Mai 2020, 21:03 Uhr

Das Behinderten·gleichstellungs·gesetz soll Menschen mit Behinderung helfen.


Gleiche Wörter

Behinderten·gleichstellungs·gesetz

BGG

Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen


Genaue Erklärung

Das kurze Wort für Behinderten·gleichstellungs·gesetz ist BGG.

Das Gesetz ist für Ämter und Behörden da.

In dem Gesetz steht, was Ämter und Behörden tun müssen.


Zum Beispiel:

Der Bund baut Häuser.

Im BGG steht:

Die Häuser vom Bund sollen barrierefrei sein.

Das heißt:

Menschen mit Behinderung können ohne fremde Hilfe in die Häuser gehen.


Bei Behörden ist Gebärden·sprache eine anerkannte Amts·sprache.

Das heißt: Gehörlose Menschen haben ein Recht auf einen Dolmetscher.


Im Gesezt steht auch:

Behörden sollen Leichte Sprache benutzen.

Zum Beispiel in Bescheiden und Vordrucken.


Der Verein für Menschenrechte und Gleichstellung Behinderter e. V.

hat das Gesetz in Leichte Sprache übersetzt.

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