Behindertengleichstellungsgesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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'''BGG''' ist die Abkürzung für das '''Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen'''.


Das Gesetz soll Menschen mit Behinderung helfen.
Das '''Behinderten·gleichstellungs·gesetz''' soll Menschen mit Behinderung helfen.




== Gleiche Wörter ==
== Gleiche Wörter ==


Behindertengleichstellungsgesetz
Behinderten·gleichstellungs·gesetz


BGG
BGG
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== Genaue Erklärung ==
== Genaue Erklärung ==
Das kurze Wort für '''B'''ehinderten·'''g'''leichstellungs·'''g'''esetz ist '''BGG'''.


Das Gesetz ist für Ämter und Behörden da.
Das Gesetz ist für Ämter und Behörden da.
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Zum Beispiel:
Zum Beispiel:


Es sollen alle Häuser, die der Bund baut,
Der Bund baut Häuser.


barrierefrei sein.
Im BGG steht:


Das heißt: Menschen mit Behinderung können ohne fremde Hilfe in die Häuser gehen.
Die Häuser vom Bund sollen barrierefrei sein.  


Das heißt:


Bei Behörden ist [[Gebärdensprache]] eine anerkannte [[Amtssprache]]
Menschen mit Behinderung können ohne fremde Hilfe in die Häuser gehen.
 
 
Bei Behörden ist [[Gebärdensprache|Gebärden·sprache]] eine anerkannte [[Amtssprache|Amts·sprache]]


Das heißt: Gehörlose Menschen haben ein Recht auf einen Dolmetscher.
Das heißt: Gehörlose Menschen haben ein Recht auf einen Dolmetscher.
Im Gesezt steht auch:
Behörden sollen Leichte Sprache benutzen.
Zum Beispiel in Bescheiden und Vordrucken.




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hat das Gesetz in Leichte Sprache übersetzt.
hat das Gesetz in Leichte Sprache übersetzt.


Auf dieser [http://www.netzwerk-artikel-3.de/tagung/bgg-leicht.php Homepage] findet man den Text.




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Version vom 27. Januar 2019, 17:43 Uhr

Das Behinderten·gleichstellungs·gesetz soll Menschen mit Behinderung helfen.


Gleiche Wörter

Behinderten·gleichstellungs·gesetz

BGG

Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen


Genaue Erklärung

Das kurze Wort für Behinderten·gleichstellungs·gesetz ist BGG.

Das Gesetz ist für Ämter und Behörden da.

In dem Gesetz steht, was Ämter und Behörden tun müssen.


Zum Beispiel:

Der Bund baut Häuser.

Im BGG steht:

Die Häuser vom Bund sollen barrierefrei sein.

Das heißt:

Menschen mit Behinderung können ohne fremde Hilfe in die Häuser gehen.


Bei Behörden ist Gebärden·sprache eine anerkannte Amts·sprache

Das heißt: Gehörlose Menschen haben ein Recht auf einen Dolmetscher.


Im Gesezt steht auch:

Behörden sollen Leichte Sprache benutzen.

Zum Beispiel in Bescheiden und Vordrucken.


Der Verein für Menschenrechte und Gleichstellung Behinderter e. V.

hat das Gesetz in Leichte Sprache übersetzt.

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Auf dem Bild ist Papier und ein Stift

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