Behindertenbeauftragter

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Seit dem 1. Mai 2002 gibt es das Behindertengleichstellungsgesetz.

In diesem Gesetz steht, dass es bei der Bundesregierung eine Person geben soll.

Diese Person soll sich besonders um die Angelegenheiten von Menschen mit Behinderung kümmern.

Das ist der Behindertenbeauftragter der Bundesregierung.

Seit dem 24. November 2005 ist Frau Karin Evers-Meyer die Behindertenbeauftragte.


Auf dem Bild ist die Behindertenbeauftragte Karin Evers-Meyer zu sehen


Gleiche Wörter

Helfer für Menschen mit Behinderung


Genaue Erklärung

Die Beauftragte soll dafür sorgen, dass es den behinderten Menschen nicht schlechter geht als anderen.

Weil sie das nicht allein schaffen kann, hat sie noch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ihr helfen.

In der Bundesregierung und im Bundestag sagt sie, was für behinderte Menschen wichtig ist.

Zum Beispiel neue Gesetze.

Sie hat ein Recht dazu sich einzumischen.

Aber manchmal muss sie auch den behinderten Menschen sagen, dass der Staat leider nicht alle ihre Wünsche erfüllen kann.

Denn der Staat muss ja auch für nichtbehinderte Menschen etwas tun.

Bei der Bundesregierung ist die Behindertenbeauftragte die Person, an die sich die behinderten Menschen und die Behindertenverbände wenden können, wenn sie Probleme haben.

Jedes Bundesministerium muss sich aber auch selbst um behinderte Menschen kümmern. Das nimmt ihm die Beauftragte nicht ab.

Die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung nutzt alle Möglichkeiten zu erklären, was für behinderte Menschen wichtig ist.

Sie nutzt die Möglichkeiten im Internet, im Fernsehen, im Radio, in den Zeitungen und bei Veranstaltungen.


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