Behindertenbeauftragter: Unterschied zwischen den Versionen
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Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen | |||
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Der Beauftragte soll dafür sorgen, dass es den behinderten Menschen nicht schlechter geht als anderen. | |||
Weil | Weil er das nicht allein schaffen kann, hat er noch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ihm helfen. | ||
In der Bundesregierung und im [[Bundestag]] sagt | In der Bundesregierung und im [[Bundestag]] sagt er, was für behinderte Menschen wichtig ist. | ||
Zum Beispiel neue Gesetze. | Zum Beispiel neue Gesetze. | ||
Er hat ein Recht dazu sich einzumischen. | |||
Aber manchmal muss | Aber manchmal muss er auch den behinderten Menschen sagen, dass der [[Staat]] leider nicht alle ihre Wünsche erfüllen kann. | ||
Denn der Staat muss ja auch für nichtbehinderte Menschen etwas tun. | Denn der Staat muss ja auch für nichtbehinderte Menschen etwas tun. | ||
Bei der Bundesregierung ist | Bei der Bundesregierung ist der Behindertenbeauftragte die Person, an die sich die behinderten Menschen und die [[Behindertenverbände]] wenden können, wenn sie Probleme haben. | ||
Jedes [[Bundesministerium]] muss sich aber auch selbst um behinderte Menschen kümmern. | Jedes [[Bundesministerium]] muss sich aber auch selbst um behinderte Menschen kümmern. | ||
Das nimmt ihm | Das nimmt ihm der Beauftragte nicht ab. | ||
Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung nutzt alle Möglichkeiten zu erklären, was für behinderte Menschen wichtig ist. | |||
Er nutzt die Möglichkeiten im [[Internet]], im Fernsehen, im [[Radio]], in den Zeitungen und bei Veranstaltungen. | |||
Version vom 21. Dezember 2009, 22:04 Uhr
Seit dem 1. Mai 2002 gibt es das Behindertengleichstellungsgesetz.
In diesem Gesetz steht, dass es bei der Bundesregierung eine Person geben soll.
Diese Person soll sich besonders um die Angelegenheiten von Menschen mit Behinderung kümmern.
Das ist der Behindertenbeauftragter der Bundesregierung.
Seit dem 16. Dezember 2009 ist Hubert Hüppe Behindertenbeuaftragter.
Vor ihm war Karin Evers-Meyer die Behindertenbeauftragte.
Gleiche Wörter
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen
Genaue Erklärung
Der Beauftragte soll dafür sorgen, dass es den behinderten Menschen nicht schlechter geht als anderen.
Weil er das nicht allein schaffen kann, hat er noch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ihm helfen.
In der Bundesregierung und im Bundestag sagt er, was für behinderte Menschen wichtig ist.
Zum Beispiel neue Gesetze.
Er hat ein Recht dazu sich einzumischen.
Aber manchmal muss er auch den behinderten Menschen sagen, dass der Staat leider nicht alle ihre Wünsche erfüllen kann.
Denn der Staat muss ja auch für nichtbehinderte Menschen etwas tun.
Bei der Bundesregierung ist der Behindertenbeauftragte die Person, an die sich die behinderten Menschen und die Behindertenverbände wenden können, wenn sie Probleme haben.
Jedes Bundesministerium muss sich aber auch selbst um behinderte Menschen kümmern.
Das nimmt ihm der Beauftragte nicht ab.
Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung nutzt alle Möglichkeiten zu erklären, was für behinderte Menschen wichtig ist.
Er nutzt die Möglichkeiten im Internet, im Fernsehen, im Radio, in den Zeitungen und bei Veranstaltungen.