Behindertenbeauftragte: Unterschied zwischen den Versionen

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(Die Seite wurde neu angelegt: __NOTOC__ Seit dem 1. Mai 2002 gibt es das Behindertengleichstellungsgesetz. In diesem Gesetz steht, dass es bei der Bundesregierung eine Person geben soll, ...)
 
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#REDIRECT [[Behindertenbeauftragter]]
 
Seit dem 1. Mai 2002 gibt es das [[Behindertengleichstellungsgesetz]].
 
In diesem Gesetz steht, dass es bei der [[Bundesregierung]] eine Person geben soll, die sich besonders um die Angelegenheiten behinderter Menschen kümmert.
 
Das ist die '''Behindertenbeauftragte''' der Bundesregierung.
 
Die Beauftragte soll dafür sorgen, dass es den behinderten Menschen nach Möglichkeit nicht schlechter geht als anderen.
 
Weil sie das nicht allein schaffen kann, hat sie noch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ihr helfen.
 
Seit dem 24. November 2005 ist Frau [[Karin Evers-Meyer]] die Behindertenbeauftragte.
 
 
== Gleiche Wörter ==
 
Helfer für Menschen mit Behinderung
 
 
== Genaue Erklärung ==
 
In der Bundesregierung und im [[Bundestag]] sagt sie, was für behinderte Menschen – auch in neuen Gesetzen - wichtig ist.
 
Sie hat ein Recht dazu, sich einzumischen. Aber manchmal muss sie auch den behinderten Menschen sagen, dass der Staat leider nicht alle ihre Wünsche erfüllen kann.
 
Denn der Staat muss ja auch für nichtbehinderte Menschen etwas tun.
 
Bei der Bundesregierung ist die Behindertenbeauftragte die Person, an die sich die behinderten Menschen und die Behindertenverbände wenden können, wenn sie Probleme haben.
 
Jedes [[Bundesministerium]] muss sich aber auch selbst um behinderte Menschen kümmern. Das nimmt ihm die Beauftragte nicht ab.
 
Die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung nutzt alle Möglichkeiten zu erklären, was für behinderte Menschen wichtig ist.
 
Sie nutzt die Möglichkeiten im [[Internet]], im Fernsehen, im Radio, in den Zeitungen und bei Veranstaltungen.
 
 
== Links ==
 
[http://www.behindertenbeauftragter.de Internetseite der Behindertenbeauftragten]

Version vom 31. Oktober 2007, 23:00 Uhr

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