Barrierefreie Informationstechnik Verordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Barrierefreie Informationstechnik Verordnung''' ist eine Verordnung.
Die '''Barrierefreie Informationstechnik Verordnung''' ist ein Gesetz.
 
Die Verordnung gehört zum [[Behindertengleichstellungsgesetz]].  


Das kurze Wort dafür ist '''BITV'''.  
Das kurze Wort dafür ist '''BITV'''.  


Die BITV gehört zum [[Behindertengleichstellungsgesetz|Behinderten-gleichstellungs-gesetz]].


In der BITV steht:
In der BITV steht:


Internet-angebote von Behörden müssen [[Barrierefreies Internet|barrierefrei]] sein.  
Internet-seiten von Behörden müssen [[Barrierefreies Internet|barrierefrei]] sein.  


Das heißt:
Das heißt:


Informationen auf Internet-seiten sollen für alle sein (jeder soll sie verstehen und benutzen können)
Informationen auf sollen für alle sein.
 
Jeder soll die Internet-seiten verstehen und benutzen können.




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Manche Menschen benutzen [[Hilfsmittel]] um Internet-seiten anzuschauen.  
Manche Menschen benutzen [[Hilfsmittel]] um Internet-seiten anzuschauen.  


In der Verordnung steht dass Hilfsmittel mit den Internet-seiten funktionieren müssen.
In der Verordnung steht,


Jeder muss die Internet-seiten benutzen können.  
dass die Hilfsmittel mit den Internet-seiten funktionieren müssen.  




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===== BITV 2.0 =====
===== BITV 2.0 =====


Bis zum 22. März 2014 mussten alle Internet-seiten des Bundes barrierefrei sein.


Die zweite Version von BITV heißt: '''BITV 2.0'''.


Und alle Internet-seiten müssen [[Gebärdensprache]] und [[Leichte Sprache]] haben.  
Die zweite Version wurde am 12. September 2011 gemacht.  


Leichte Sprache und Gebärdensprache sind neue dazu gekommen.  
In der zweiten Version sind mehr Regeln dazu gekommen.


Weil es Menschen mit [[Schwerhörigkeit]] gibt.
Zum Beispiel:
 
Und Menschen mit [[Lernbehinderung]].
 
Das steht in der der zweiten Version der Verordnung.
 
Die zweite Version heißt: '''BITV 2.0'''.
 
Die zweite Version wurde am 12. September 2011 gemacht.


Bis zum 22. März 2014 mussten alle Internet-seiten des Bundes barrierefrei sein.


Die Internet-seiten müssen [[Gebärdensprache]] und [[Leichte Sprache]] haben.





Version vom 6. Juni 2014, 20:27 Uhr

Die Barrierefreie Informationstechnik Verordnung ist ein Gesetz.

Das kurze Wort dafür ist BITV.

Die BITV gehört zum Behinderten-gleichstellungs-gesetz.

In der BITV steht:

Internet-seiten von Behörden müssen barrierefrei sein.

Das heißt:

Informationen auf sollen für alle sein.

Jeder soll die Internet-seiten verstehen und benutzen können.


Gleiche Wörter

Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz

BITV (Abkürzung)

Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung

BITV 2.0


Genaue Erklärung

Manche Menschen benutzen Hilfsmittel um Internet-seiten anzuschauen.

In der Verordnung steht,

dass die Hilfsmittel mit den Internet-seiten funktionieren müssen.


In der Verordnung stehen Regeln von:

Web Content Accessibility Guidelines


BITV 2.0

Die zweite Version von BITV heißt: BITV 2.0.

Die zweite Version wurde am 12. September 2011 gemacht.

In der zweiten Version sind mehr Regeln dazu gekommen.

Zum Beispiel:

Bis zum 22. März 2014 mussten alle Internet-seiten des Bundes barrierefrei sein.

Die Internet-seiten müssen Gebärdensprache und Leichte Sprache haben.

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