Asylbewerber: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 7. Januar 2017, 16:33 Uhr
Ein Asyl·bewerber ist eine Person.
Die Person macht einen Asyl·antrag.
Ein Asyl·bewerber sucht Schutz in einem anderen Land.
Asyl·bewerber wollen in einem sicheren Land leben.
So lange bis es in ihrem eigenem Land wieder sicher ist.
Gleiche Wörter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Asylant
Asylwerber
Asylsuchender
Asylsuchende
Schutzsuchender
Asylbewerberin
Genaue Erklärung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Manche sagen für Asyl·bewerber das kurze Wort Asylant.
Viele finden das Wort Asylant schlecht.
Asyl·bewerber machen im neuen Land ein Asyl·antrag.
In Deutschland gibt es verschiedene Gesetze und Regeln.
Asylverfahrensgesetz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Asylrecht[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Das steht im Grundgesetz, im Paragraph Nummer 16a.
Dort steht: Politisch Verfolgte genießen Asyl·recht.
Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
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