Artikel 1 Grundgesetz

Aus Hurraki - Wörterbuch für Leichte Sprache
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Die druckbare Version wird nicht mehr unterstützt und kann Darstellungsfehler aufweisen. Bitte aktualisiere deine Browser-Lesezeichen und verwende stattdessen die Standard-Druckfunktion des Browsers.

Im Artikel 1 vom Grundgesetz stehen Rechte und Pflichten.


Darin steht das alle Menschen die gleichen Rechte haben.

Und das alle Menschen gleich viel wert ist.

Und das sich alle Menschen an die Grund·rechte halten müssen.


Der Artikel 1 vom Grund·gesetz steht im Grund·gesetz von Deutschland.


auf dem Bild ist das Grund·gesetz·buch von Deutschland zu sehen

Gleiche Wörter

Artikel 1 GG

Art. 1 Abs. 1 GG

Art. 1 GG


Genaue Erklärung

Artikel 1 vom Grund·gesetz ist ein Grund·recht.


Die Würde des Menschen ist un·an·tastbar

Im Artikel 1 steht das die Menschen·würde un·an·tasbar ist.

Das heißt,

jeder Mensch ist wert·voll.

Und alle Menschen sind gleich viel Wert.

Es ist egal, welche Religion man hat.

Oder aus welchem Land man kommt.

Oder wie alt man ist.

Alle Menschen müssen geschützt werden.

Wenn Menschen Hilfe brauchen,

darf man sie nicht alleine lassen.

Der Staat muss ihnen helfen.


Menschen·rechte

Alle müssen sich an die Menschen·rechte halten.


Grund·rechte muss jeder einhalten

Im Artikel 1 steht das sich alle Menschen an die Grund·rechte halten müssen.

Auch die Gruppe die Gesetze macht.

Und die Gruppe die Gesetze kontrolliert.

Und die Gruppe die über Recht und Unrecht entscheiden müssen.


Kein Gesetz darf die Grund·rechte verletzen.

Zur Hilfe Übersicht
Auf dem Bild ist Papier und ein Stift

Hilf mit! Prüfe den Text auf Leichte Sprache.

Du kannst über diesen Text diskutieren. Du kannst an dem Text mitschreiben. Wenn alles stimmt, kannst du diesen Hinweis löschen.