Anwerbeabkommen: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 1. November 2021, 20:10 Uhr
Ein Anwerbe·abkommen ist ein Vertrag zwischen 2 Ländern.
Im Vertrag steht:
Menschen dürfen von ihrem Land in ein neues Land gehen.
Die Menschen dürfen im neuen Land leben.
Die Menschen bekommen im neuen Land eine Arbeit.
Gleiche Wörter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
bilateraler Vertrag
Genaue Erklärung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Die Bundes·republik Deutschland hat mit verschiedenen Ländern ein Anwerbe·abkommen unterschrieben.
Es gibt das:
- Anwerbe·abkommen mit Italien
- Anwerbe·abkommen mit Spanien
- Anwerbe·abkommen mit Griechenland
- Anwerbe·abkommen mit der Türkei
- Anwerbe·abkommen mit Marokko
- Anwerbe·abkommen mit Süd·korea
- Anwerbe·abkommen mit Portugal
- Anwerbe·abkommen mit Tunesien
- Anwerbe·abkommen mit Jugoslawien
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