Anwerbeabkommen: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein '''Anwerbe·abkommen''' ist ein [[Vertrag]].
Ein '''Anwerbe·abkommen''' ist ein [[Vertrag]] zwischen 2 Ländern.  
 
Ein Vertrag zwischen 2 Ländern.


Im Vertrag steht:
Im Vertrag steht:


Menschen aus einem Land können in das andere Land.
Menschen dürfen von ihrem Land in ein neues Land gehen.  


Im anderen Land bekommen die Menschen Arbeit.
Die Menschen dürfen im neuen Land leben.  


Und können im neuen Land leben.
Die Menschen bekommen im neuen Land eine Arbeit.  




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== Genaue Erklärung ==
== Genaue Erklärung ==


Die Bundes·republik Deutschland hat mit verschiedenen Ländern ein Anwerbe·abkommen unterschrieben.
Die [[Deutschland|Bundes·republik Deutschland]] hat mit verschiedenen Ländern ein Anwerbe·abkommen unterschrieben.


Es gibt das:
Es gibt das:

Aktuelle Version vom 1. November 2021, 20:10 Uhr

Ein Anwerbe·abkommen ist ein Vertrag zwischen 2 Ländern.

Im Vertrag steht:

Menschen dürfen von ihrem Land in ein neues Land gehen.

Die Menschen dürfen im neuen Land leben.

Die Menschen bekommen im neuen Land eine Arbeit.


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Gleiche Wörter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

bilateraler Vertrag


Genaue Erklärung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Bundes·republik Deutschland hat mit verschiedenen Ländern ein Anwerbe·abkommen unterschrieben.

Es gibt das:

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