Übung: Artikel 2 Grundgesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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Im '''Artikel 2''' vom '''Grundgesetz''' stehen Rechte und Pflichten.
#redirect [[Artikel 2 Grundgesetz]]
 
Darin steht das alle Menschen frei sind.
 
Alle Menschen dürfen so leben wie sie wollen.
 
Jeder darf bestimmen was er seinem Leben machen will.
 
 
Aber man hat dabei auch Pflichten.
 
Man darf keine Rechte von anderen Menschen verletzen.
 
Zum Beispiel andere Menschen stören.
 
Oder andere Menschen bedrohen.
 
 
Der Artikel 2 vom Grund·gesetz steht im [[Grundgesetz für Deutschland|Grund·gesetz von Deutschland]].
 
 
[[Datei:Grundgesetz_ger_buch.jpg|links|mini|auf dem Bild ist das Grund·gesetz·buch von Deutschland zu sehen]]
{{Absatz}}
 
== Gleiche Wörter ==
 
Artikel 2 GG
 
Art. 2 Abs. 2 GG
 
Art. 2 GG
 
 
== Genaue Erklärung ==
 
Artikel 2 vom Grund·gesetz ist ein [[Grundrechte für Deutschland|Grund·recht]].
 
 
== Freie Entfaltung der Persönlichkeit ==
 
Im Artikel 2 steht das jeder seine [[Persönlichkeit]] frei entfalten kann.
 
Man entscheidet was für eine Art Person man sein will.
 
Das heißt,
 
jeder darf selbst entscheiden was er in seinem Leben machen will.
 
Zum Beispiel welche Freunde man haben will.
 
Oder was man lernen will.
 
Oder was man für Kleider anzieht.
 
 
 
== Recht auf Leben ==
 
Jeder Mensch hat ein [[Recht auf Leben]].
 
Nur ein [[Gesetz (Politik)|Gesetz]] darf gegen dieses Recht sein.
 
 
 
== Recht auf körper·liche Un·versehrt·heit ==
 
Jeder Mensch hat ein Recht auf [[Recht auf körperliche Unversehrtheit|körper·liche Un·versehrt·heit]].
 
Zum Beispiel wenn man von jemanden bedroht wird.
 
Dann bekommt man Schutz von der Polizei.
 
Nur ein [[Gesetz (Politik)|Gesetz]] darf gegen dieses Recht sein.
 
 
 
== Freiheit der Person ==
 
Die [[Freiheit der Person|Freiheit von einer Person]] ist ein Recht von jedem.
 
Zum Beispiel selbst bestimmen wo man wohnen will.
 
 
 
== Grund·rechte muss jeder einhalten ==
 
Im Artikel 2 steht das sich alle Menschen an die Grund·rechte halten müssen.
 
Auch die [[Legislative|Gruppe die Gesetze macht]].
 
Und die [[Exekutive|Gruppe die Gesetze kontrolliert]].
 
Und die [[Judikative|Gruppe die über Recht und Unrecht entscheiden müssen]].
 
 
Kein [[Gesetz (Politik)|Gesetz]] darf die Grund·rechte verletzen.
 
 
 
[[Kategorie:Recht und Gesetz]]
[[Kategorie:Politik]]
[[Kategorie:Übung]]
[[Kategorie:Grundgesetz für Deutschland]]
[[Kategorie:Aus den Nachrichten]]
 
[[en:Das Wort in Englisch]]
[[es:Das Wort in Spanisch]]
[[hu:Das Wort in Ungarisch]]
[[it:Das Wort in Italienisch]]
 
{{Vorlage:Textprüfen}}
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Aktuelle Version vom 18. Juni 2019, 09:10 Uhr

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