Behindertengleichstellungsgesetz
Das Behinderten·gleichstellungs·gesetz ist ein Gesetz.
Es soll Menschen mit Behinderung helfen.
Gleiche Wörter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Behinderten·gleichstellungs·gesetz
BGG
Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen
Genaue Erklärung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Das kurze Wort für Behinderten·gleichstellungs·gesetz ist BGG.
Das Gesetz ist für Ämter und Behörden da.
In dem Gesetz steht, was Ämter und Behörden tun müssen.
Zum Beispiel:
Der Bund baut Häuser.
Im BGG steht:
Die Häuser vom Bund sollen barrierefrei sein.
Das heißt:
Menschen mit Behinderung können ohne fremde Hilfe in die Häuser gehen.
Bei Behörden ist Gebärden·sprache eine anerkannte Amts·sprache.
Das heißt: Gehörlose Menschen haben ein Recht auf einen Dolmetscher.
Im Gesetz steht auch:
Behörden sollen Leichte Sprache benutzen.
Zum Beispiel in Bescheiden und Vordrucken.
Der Verein für Menschenrechte und Gleichstellung Behinderter e. V.
hat das Gesetz in Leichte Sprache übersetzt.
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