Übung: Wahlberechtigte: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 8. Mai 2017, 07:56 Uhr
Wahlberechtigte sind Personen.
Wahl·berechtigte dürfen bei einer Wahl mit·machen.
Zum Beispiel bei der Bundes·tags·wahl.
Gleiche Wörter
Wahlmitmacher
Wahlteilnehmer
Genaue Erklärung
Wahl·berechtigte haben eine Wahl·berechtigung.
Das heißt,
sie dürfen bei einer Wahl wählen.
Wahl·berechtigte haben ein Wahl·recht.
Dafür muss ein Wahl·berechtigter in das Wähler·verzeichnis eingetragen sein.
Genaue Regeln stehen im Bundes·wahl·gesetz.
Bei der Bundes·tags·wahl 2017 sind über 60 Millionen Menschen wahl·berechtigt.
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