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Der ''' | Der '''Bundes·präsident''' ist das Ober·haupt von [[Deutschland]]. | ||
Er ist ein Mann oder eine Frau aus Deutschland. | Er ist ein Mann oder eine Frau aus Deutschland. | ||
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Er oder sie wird von Abgeordneten gewählt. | Er oder sie wird von Abgeordneten gewählt. | ||
Anstelle von | Anstelle von Ober·haupt kann man auch Chef oder Chefin sagen. | ||
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In anderen Ländern spricht der | In anderen Ländern spricht der Bundes·präsident für alle Deutschen. | ||
Über Abmachungen mit der dortigen [[Regierung]], | |||
Er unterschreibt [[Vertrag|Verträge]] mit diesen Ländern. | Er unterschreibt [[Vertrag|Verträge]] mit diesen Ländern. | ||
Der | Der Bundes·präsident von Deutschland heißt [[Frank-Walter Steinmeier]]. | ||
[[Datei:Frank-Walter Steinmeier.jpg|400px|Auf dem Bild ist Frank-Walter Steinmeier zu sehen]] | |||
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Repräsentant des Staates | Repräsentant des Staates | ||
Oberhaupt | Oberhaupt | ||
Staat·s·oberhaupt | |||
Chef | Chef | ||
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== Genaue Erklärung == | == Genaue Erklärung == | ||
Der | Der Bundes·präsident wird alle 5 Jahre gewählt. | ||
Er wird von der [[Bundesversammlung]] gewählt. | Er wird von der [[Bundesversammlung]] gewählt. | ||
In der | In der Bundes·versammlung sind Mitglieder des [[Bundestages]]. | ||
Und Mitglieder, die von den [[Landtagen]] bestimmt werden. | |||
Das heisst, dass | Die selbe Person darf aber nur 2 mal gewählt werden. | ||
Das heisst, dass ein Mensch höchstens 10 Jahre lang Bundes·präsident sein kann. | |||
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Er vertritt Deutschland in anderen Ländern der Welt. | Er vertritt Deutschland in anderen Ländern der Welt. | ||
Der | Der Bundes·präsident [[präsentiert]] oder [[repräsentiert]] Deutschland. | ||
Der | Der Bundes·präsident ist zuständig für Verträge mit anderen Ländern. | ||
In Deutschland muss er [[Gesetz (Politik)|Gesetze]] bekannt geben. | In Deutschland muss er [[Gesetz (Politik)|Gesetze]] bekannt geben. | ||
Und er achtet darauf, dass die Gesetze eingehalten werden | Und er achtet darauf, dass die Gesetze eingehalten werden. | ||
Ein Gesetz ist nur gültig, wenn der | Zum Beispiel von der Bundes·regierung oder dem Parlament. | ||
Ein Gesetz ist nur gültig, wenn der Bundes·präsident das Gesetz unterschreibt. | |||
Eine weitere Aufgabe ist die Ernennung des gewählten [[Bundeskanzlers]] und der [[Bundesregierung]]. | Eine weitere Aufgabe ist die Ernennung des gewählten [[Bundeskanzlers]] und der [[Bundesregierung]]. | ||
Der | Der Bundes·präsident hat seine [[Wohnung]] und sein Büro im [[Schloss Bellevue]]. | ||
Das Schloss Bellevue steht in Berlin. | Das Schloss Bellevue steht in [[Berlin]]. | ||
Jede und jeder Deutsche kann zum | Jede und jeder Deutsche kann zum Bundes·präsidenten gewählt werden. | ||
Man muss aber mindestens 40 Jahre [[alter|alt]] sein. | Man muss aber mindestens 40 Jahre [[alter|alt]] sein. | ||
Der | Der Bundes·präsident hat ein besonderes Recht. | ||
Er darf Gefangene freilassen. | Er darf Gefangene freilassen. | ||
Dazu sagt man [[begnadigen]]. Das Wort kommt von Gnade. Es gibt keinen Anspruch darauf. | Dazu sagt man [[begnadigen]]. | ||
Das Wort kommt von Gnade. | |||
Es gibt keinen Anspruch darauf. | |||
Der [[Bundesratspräsident]] ist der Vertreter des | Der [[Bundesratspräsident]] ist der Vertreter des Bundes·präsidenten. | ||
Der erste Bundespräsident in Deutschland war [[Theodor Heuss]]. | Der erste Bundespräsident in Deutschland war [[Theodor Heuss]]. |
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