Bestellerprinzip: Unterschied zwischen den Versionen

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Darin steht wer einen [[Immobilienmakler|Immobilien·makler]] bezahlen muss.  


Bezahlen muss: die Person, die den Immobilien·makler einen Arbeits·auftrag gibt.  
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Neuregelung für Immobilienmakler
Neuregelung für Immobilienmakler
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Das Besteller·prinzip ist neu.  
Das Besteller·prinzip ist neu.  


Es ist ein Teil des Mietrechts·novellierungs·gesetz.
Es ist ein Teil des Miet·rechts·novellierungs·gesetz.


Die Abkürzung dafür ist: MietNovG.  
Die Abkürzung dafür ist: MietNovG.  
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Das MietNovG ist eine [[Novelle (Recht)|Novelle]].  


Das MietNovG sagt: Eine Wohnungs·[[miete]] darf nicht immer mehr Geld kosten.
Das MietNovG sagt: Eine [[Wohnung|Wohnungs]]·[[miete]] darf nicht immer mehr Geld kosten.





Aktuelle Version vom 5. Januar 2016, 13:15 Uhr

Das Besteller·prinzip ist ein Gesetz.

Das Gesetz gibt es in Deutschland.

Darin steht wer einen Immobilien·makler bezahlen muss.

Bezahlen muss: die Person, die den Immobilien·makler einen Arbeits·auftrag gibt.

Wenn ein Vermieter den Arbeits·auftrag gibt,

muss der Vermieter die Arbeit vom Immobilien·makler bezahlen.


Gleiche Wörter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Neuregelung für Immobilienmakler

MietNovG


Genaue Erklärung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Besteller·prinzip ist neu.

Es ist ein Teil des Miet·rechts·novellierungs·gesetz.

Die Abkürzung dafür ist: MietNovG.

Das MietNovG soll einzelne Gesetze ändern.

Das MietNovG ist eine Novelle.

Das MietNovG sagt: Eine Wohnungs·miete darf nicht immer mehr Geld kosten.


Auch die Mietpreis·bremse ist ein Teil des MietNovG.


Kaufen und Verkaufen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Besteller·prinzip ist nur für Vermietungen gültig.

Wenn etwas verkauft wird,

kann man frei bestimmen wer den Makler bezahlen muss.


Der Bundesrat hat am 27.03.15 das Besteller·prinzip beschlossen.

Es fehlt noch die Unterschrift vom Bundespräsident.

Dann gilt das Gesetz ab dem 1. Juni 2015.


Meinungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Es gibt 2 Meinungen zum Besteller·prinzip.

Meinungen die dafür sind[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  • Mieter sollen nicht so viel Geld bezahlen - besonders weil sich manche keine eigne Wohnung kaufen können
  • Es gibt zu viele Wohnungen die von Marlern verwaltet werden - die Makler können machen was sie wollen
  • Der Vermieter verdient Geld mit der Vermietung einer Wohnung - also soll er auch den Makler bezahlen
Meinungen die dagegen sind[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  • Verträge werden vorgegeben
  • Das Gesetz ändert nicht, dass es zu wenig Wohnungen gibt
  • Vermieter müssen zusätzlich Geld bezahlen - dadurch gibt es weniger neue Wohnungen
  • Die Regeln für das Gesetz stimmen nicht - Mieter werden dadurch nicht entlastet
  • Es wird schwerer eine Wohnung zu finden
  • Im Gesetz steht nicht wer viel Geld hat und wer wenig Geld hat


Wort·art[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Wort Besteller·prinzip ist ein Substantiv.

Es hat diese 2 Wörter:

  • Besteller (jemand der eine Bestellung macht - zum Beispiel eine Pizza bestellt)
  • Prinzip (eine Regel die viele Menschen gut finden)
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Auf dem Bild ist Papier und ein Stift

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