Psychisch-Kranken-Gesetz
Das Psychisch-Kranken-Gesetz ist ein Gesetz in Deutschland.
In dem Gesetzt steht,
dass man manche Personen in ein Fach·krankenhaus bringen darf.
Auch wenn die Person dagegen ist.
Zum Beispiel,
wenn die Person eine seelische Krankheit hat.
Und sie deshalb andere oder sich selbst verletzt.
Das Gesetz ist in den einzelnen Bundes·ländern verschieden.
Gleiche Wörter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
PsychKG
Unterbringungsgesetz
Psych-KG
PsychKg
Psych KG
Genaue Erklärung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Es gibt gesunde Menschen und kranke Menschen.
Manche Menschen haben Bauch·schmerzen.
Oder ein gebrochenes Bein.
Es gibt aber auch andere Krankheiten.
Die kann man schlecht und schwer erkennen.
Zum Beispiel, wenn man immer ganz viel Angst hat.
Vor anderen Menschen, oder vor einfach vor allem.
Es gibt auch Krankheiten, bei denen man ganz wütend wird.
Oder ganz traurig.
Manchmal geht das ganz schnell. Man braucht dann ganz schnell Hilfe.
Dafür gibt es spezielle Ärzte. Mit denen kann man reden, und sie haben auch Medizin.
Aber das kostet viel Geld.
Und deswegen wollen wir ein neues Gesetz machen.
Damit jeder, der Hilfe braucht, sie auch bekommt.
Das Gesetz heißt PsychKHG, also Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz.
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